Bitkom will Rechtssicherheit für 5G-Netzausrüster
5G - Netzausbau Deutschland
Prüfung der Vertrauenswürdigkeit als staatliche Aufgabe
Laut Entwurf der Bundesnetzagentur bestehen die Sicherheitsanforderungen aus zwei Säulen: technischen Überprüfungen sowie Verpflichtungen zur Vertrauenswürdigkeit der Netzausrüster. Aus Bitkom-Sicht ist die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit von Herstellern ebenso wie die technische Überprüfung von Komponenten eine staatliche Aufgabe und darf nicht delegiert werden. Der vorgesehene Sicherheitskatalog sieht das bislang so nicht vor.
„Die Netzbetreiber dürfen nicht in eine politische Schiedsrichterrolle gedrängt werden“, so Berg. Zudem seien technisch-regulatorische Anforderungsdefinitionen ungeeignet, um Fragen primär politischer Natur zu beantworten. Vielmehr müsse eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die eine sachgerechte Zuweisung der Verantwortung regelt.
Außerdem merkt Bitkom an, dass Teile des Entwurfs für eine Vertrauenswürdigkeitserklärung im Widerspruch zu geplanten Rechtsakten der EU-Kommission stehen, etwa der E-Evidence-Verordnung. „Betreiber und Netzausrüster brauchen Rechtssicherheit. Die Sicherheitsanforderungen der Bundesnetzagentur müssen eindeutig sein und dürfen keine Spielräume für juristische Interpretationen lassen“, so Berg.
Die vollständige Bitkom-Stellungnahme zur Aktualisierung des Katalogs von Sicherheitsanforderungen nach § 109 TKG durch die Bundesnetzagentur ist hier abrufbar: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Stellungnahme-Katalog-Sicherheitsanforderungen-109-TKG
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