Bitkom warnt vor überzogenen Eingriffen in Privatsphäre

Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Donnerstag, 23. Januar 2020 um 10:10

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

BITKOM

Berlin, 22. Januar 2020

In der Diskussion um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kritisiert der Digitalverband Bitkom den jüngsten Gesetzesentwurf der Bundesregierung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern. Laut dem im Dezember 2019 vorgelegten Entwurf sollen soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden, IP-Adresse und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens besteht.

„Es ist unbestritten, dass Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet entschieden bekämpft und konsequent strafrechtlich verfolgt werden müssen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Aber mit dem jetzt vorgelegten Gesetz macht es sich die Bundesregierung zu einfach. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen nicht in die Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern gedrängt werden.“

So werden Meldungen, die auf der rechtlichen Einschätzung von Mitarbeitern der Netzwerkbetreiber basieren, unzweifelhaft dazu führen, dass auch IP-Adressen und Portnummern von völlig unbescholtenen Nutzern an das BKA weitergeleitet werden. „Mit diesem Gesetz macht Deutschland einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. In Anbetracht drohender Bußgelder ist zu erwarten, dass Unternehmen im Zweifel Nutzerdaten ausleiten. So entstünde eine riesige Verdachtsdatei bei Behörden, die die Grundrechte Einzelner verletzt“, so Rohleder.

Die Pflicht zur proaktiven Ausleitung von Nutzerdaten stelle zudem einen Systembruch mit geltendem Recht und bestehender Praxis dar. Statt erweiterter Befugnisse bräuchte es eine deutlich bessere Ressourcenausstattung der zuständigen amtlichen Stellen. Die ohnehin schon überlasteten Staatsanwaltschaften würden mit einer schwer überschaubaren Menge an Inhalten und Nutzerdaten schlicht überfordert, womit die Gefahr der ausbleibenden Strafverfolgung weiterbestünde. „Der Rechtsdurchsetzung im Internet wäre eher gedient, wenn Gerichten und Staatsanwaltschaften mehr Personal zur Verfügung stünde. Darüber hinaus gehört die Zusammenarbeit aller staatlich relevanten Stellen von Bund, Ländern und Kommunen verbessert.“

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Social Media (soziale Medien), Digitalisierung, Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Medien, Verbände

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