Bitkom warnt vor den Folgen des Safe Harbor Urteils

Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Dienstag, 10. November 2015 um 12:57

Im ersten Schritt sollten Unternehmen eine Bestandsaufnahme machen und klären, welche Datenströme auf Safe Harbor gestützt wurden. Das sollte sich aus den Verträgen zur Datenverarbeitung ergeben. Im zweiten Schritt sollte überlegt werden, welche alternativen Rechtsgrundlagen für den Datentransfer in Frage kommen. Darauf ausgerichtete Datenschutzerklärungen, Werbematerialien und Texte auf Webseiten müssen ebenfalls angepasst werden.

Welche Alternativen zu Safe Harbor kommen in Frage?

Aus Sicht des Bitkom macht es kurzfristig nur Sinn, Safe Harbor durch den Einsatz von Standardvertragsklauseln zu ersetzen.  Deutsche Unternehmen sollten Standardvertragsklauseln möglichst ohne Änderungen übernehmen. Sollte dies nicht möglich sein, sollten sie die Auslegung und Praxis der für sie zuständigen Datenschutzaufsicht in Erfahrung bringen. In anderen EU-Ländern muss geprüft werden, ob noch andere Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen) gelten. 

Was sollen Kunden tun, die personenbezogene Daten bei US-Unternehmen verarbeiten lassen? 

Unternehmen sollten sich an ihre Dienstleister (z.B. Anbieter von Cloud-Services) wenden und klären, welche rechtskonforme Lösung sie anbieten. US-amerikanische Unternehmen, die bisher auf der Basis von Safe Harbor gearbeitet haben, sind derzeit dabei, angemessene Lösungen zu implementieren. Manche Anbieter haben ihren Kunden bereits die Umstellung auf Standardvertragsklauseln angeboten.  

Die vollständigen FAQ sind verfügbar unter https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Safe-Harbor-Entscheidung-des-EuGH.html

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Meldung gespeichert unter: Safe Harbor, BITKOM, Internet, Verbände

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