BITKOM: Tarif für Kopierabgaben auf PCs veröffentlicht
Zurzeit haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung der ZPÜ zu widersprechen. Dies kann dazu führen, dass das entsprechende Unternehmen von der ZPÜ verklagt wird. Alternativ könnte auch ein Musterprozess von der ZPÜ gegen ein einzelnes Unternehmen stellvertretend für weitere widersprechende Unternehmen geführt werden. Die Gefahr einer Klage ist unabhängig davon, ob und welchem Verband ein Unternehmen angehört. Die zweite Option ist der Betritt zu einem Vertrag mit der ZPÜ, den der Bundesverband Computerhersteller (BCH) ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein Beitritt zu diesem Vertrag ist bis zum 3. Juni möglich. Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein. Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. Hersteller müssen die Kosten an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung.
Es habe sich gezeigt, dass das Urheberrecht nach wie vor verbesserungswürdig sei, betonte Scheer. „Das Urheberrecht regelt nicht klar genug, welches Niveau der Abgaben für die Verbraucher wirtschaftlich vertretbar ist.“ Nötig ist laut BITKOM ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt. „Pauschale Abgaben sind im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel“, so Scheer. Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden.
Ansprechpartner
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Judith Lammers
Bereichsleiterin Urheberrecht
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