Bitkom kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz
EU-Datenschutzverordnung
Positiv wertet der Bitkom, dass der Anwendungsbereich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zumindest eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Dennoch ist der Anwendungsbereich nach wie vor sehr breit und reicht vom Versand von Werbung bis zum Betrieb einer Auskunftei. Klagen sind nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Eine Berichtspflicht für klagende Verbände soll dem Missbrauch durch Abmahnanwälte entgegenwirken. „Es muss sich in der Praxis zeigen, ob es nicht wieder zu einer neuen Abmahnwelle im Internet kommt“, sagte Dehmel.
Statt neuer Klagemöglichkeiten hält der Bitkom eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden für sinnvoller. „Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung, den Auswirkungen des Safe-Harbor-Urteils und mit der digitalen Entwicklung generell kommen immer neue Anforderungen auf die Datenschutzaufsicht zu“, sagte Dehmel. „Nur mit handlungsfähigen Datenschutzbehörden können diese Aufgaben gemeistert werden.“
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