Bitkom kritisiert Position der Datenschutzkonferenz zu Webtracking
User-Tracking (Web-Tracking)
Doch auch mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung sehen viele Rechtsexperten im Gegensatz zur DSK noch Raum dafür, Cookies oder ähnliche Tracking-Tools auf Basis der gesetzlichen Erlaubnistatbestände einzusetzen zu können, etwa bei berechtigten Anbieterinteressen.
Aus Bitkom-Sicht schafft die DSK-Position wenige Wochen vor Geltung der Datenschutzgrundverordnung sowie nur Monate vor Fertigstellung der E-Privacy-Verordnung zusätzliche Rechtsunsicherheit. „In der Kürze der Zeit werden vor allem viele kleinere und mittlere Unternehmen nicht in der Lage sein, alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen“, so Dehmel. Dadurch drohten Ärger mit den Aufsichtsbehörden sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. „Die Auslegung der Aufsichtsbehörden bringt viele Unternehmen ohne Not in eine sehr schwierige Lage.“
In einer aktuellen Stellungnahme hat Bitkom seine Kritik an der Positionsbestimmung der Datenschutzkonferenz zur Anwendbarkeit des Telemediengesetztes dargelegt. Die Stellungnahme ist zum Download verfügbar unter: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Zur-Positionsbestimmung-der-Datenschutzkonferenz-vom-26-April-2018-zur-Anwendbarkeit-des-TMG-fuer-nicht-oeffentliche-Stellen-ab-dem-25-Mai-2018.html
Folgen Sie uns zum Thema BITKOM, Marktdaten und Prognosen und/oder User Tracking (Web Tracking) via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: User Tracking (Web Tracking), DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.