Bitkom kritisiert jüngste Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Entgegen der Auffassung der Kommission für Jugendmedienschutz deckt JusProg einen hohen Anteil der üblichen Nutzungsszenarien ab. Kinder und Jugendliche im Internet zu schützen, ist eine herausragend wichtige Aufgabe. Auf dem Weg ins Web sind zunächst die Eltern gefragt, ihre Kinder verantwortungsvoll zu begleiten.
Doch die große Masse an gefährdenden Online-Inhalten lässt sich nur schwer ohne anerkannte Schutzprogramme vor Kinderaugen verstecken. Das sollten die zuständigen Gremien berücksichtigen. Ein stärkerer Dialog zwischen KJM und Selbstkontrollen würde dem Jugendschutz mehr dienen, als eine Einschränkung des vom Gesetzgeber gewollten Entscheidungsspielraums der Selbstkontrollen.“
Nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag sind die Selbstkontrollen für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die Kommission für Jugendmedienschutz verfügt über ein Veto-Recht, sofern die Selbstkontrollen ihren gesetzlich vorgesehenen Beurteilungsspielraum überschreiten.
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