Bitkom kritisiert jüngste Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Freitag, 17. Mai 2019 um 10:27

Berlin, 16. Mai 2019 
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht ein Zusammenspiel zwischen Anbieterkennzeichnung und nutzerseitigen Filterlösungen vor.

BITKOM

Inhalteanbieter können entwicklungsbeeinträchtigende Online-Inhalte mit einer Alterskennzeichnung versehen, die Jugendschutzprogramme zusammen mit weiteren Funktionen nutzen, um eine altersspezifische Einordnung von Websites vorzunehmen.

Mit der Installation der Software können Eltern ihre Kinder vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet schützen. Die für diese Zwecke notwendige Eignung des Programms JusProg hatte zuvor die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister e.V. (FSM) festgestellt. Jetzt jedoch hat die zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jene Beurteilung der FSM für unwirksam erklärt.

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Die Entscheidung der KJM ist unverständlich und schwächt den Jugendschutz im Internet. Das System der freiwilligen Selbstregulierung unter der Verwendung von JusProg hat bislang sehr gut funktioniert und wird jetzt ohne Not beschädigt.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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