Bitkom kritisiert geplante Änderungen am Telemediengesetz
Telemediengesetz
Berlin, 15. September 2015
Der Digitalverband Bitkom hat die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) kritisiert. Der Gesetzentwurf soll morgen vom Kabinett beschlossen werden und unter anderem dazu beitragen, die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugänge zu verbessern. So sollen die WLAN-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen von der so genannten Störerhaftung befreit werden. Sie besagt, dass sogar diejenigen für Rechtsverstöße haften, die selbst nichts Rechtswidriges getan haben. So auch ein Hotspot-Anbieter, weil er den Verstoß mit seinem WLAN ermöglicht hat. Zu den technischen Voraussetzungen für eine Haftungsbefreiung gehören laut Gesetzentwurf „angemessene Sicherungsmaßnahmen“. Für die Betreiber öffentlicher Hotspots bedeutet das, dass sie an jeden Nutzer Zugangscodes vergeben müssen. „Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Dieses Verfahren habe sich bewährt. Im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland wegen der Störerhaftung deutlich weniger öffentliche WLAN-Hotspots als zum Beispiel in Großbritannien, Schweden oder Frankreich. Laut einer Bitkom-Umfrage gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.
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