Bitkom fordert Nachbesserungen beim IT-Sicherheitsgesetz 2.0

IT-Sicherheitsgesetz

Dienstag, 19. Mai 2020 um 17:37

Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden prüfen
Kritisch sieht Bitkom die geplante stärkere Zusammenarbeit des BSI mit Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz. So sollten laut Bitkom die vom BSI aufgespürten Software-Sicherheitslücken auch weiterhin direkt an betroffene Hersteller übermittelt und nicht Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Berg: „Software-Hersteller müssen unverzüglich nach Bekanntwerden über Sicherheitslücken in ihren Produkten informiert werden, um die Schwachstellen schnellstmöglich beheben zu können.“ Ein Bruch mit diesem Grundsatz würde einen massiven Vertrauensverlaust der Wirtschaft in das BSI nach sich ziehen.

Netzbetreibern fehlt weiterhin Investitionssicherheit
Auch bei den formulierten Sicherheitsanforderungen für den künftigen 5G-Netzaufbau ist der Gesetzesentwurf aus Bitkom-Sicht an entscheidenden Stellen zu unkonkret. Neben einer technischen Zertifizierung kritischer Netzkomponenten verlangt der Entwurf auch eine Garantieerklärung der Netzausrüster auf Basis politischer Kriterien „Es ist immer noch offen, wie die Bundesregierung kritische Komponenten einstuft. Die Kostenfrage bei einem nachträglichen Rückbau solcher Komponenten ist ebenfalls nicht geregelt“, so Berg. Netzbetreibern drohe damit eine den Ausbau bremsende Rechts- und Investitionsunsicherheit. „So verspielt Deutschland seine gute Ausgangsposition für einen schnellen Gigabitausbau.“

Ein Kabinettsbeschluss der Regierung und die anschließende parlamentarische Behandlung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 werden für die zweite Jahreshälfte 2020 erwartet.

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