Bitkom begrüßt EU-Richtlinie für eine zeitgemäße TV-Übertragung
EU-Urheberrecht
Zum Hintergrund: Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies konnte bisher dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen konnte, aber nicht in seiner Wohnung über WLAN auf dem Laptop.
Die SatCab-Richtlinie reduziert den Verhandlungsaufwand und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand – egal ob für klassisches Kabelfernsehen, für IPTV-Angebote oder für Web-TV-Angebote, die losgelöst sind von der anbietereigenen Infrastruktur. Für den Zuschauer wird damit eine TV-Rundum-Versorgung ermöglicht und schwarze Bildschirme bleiben die Ausnahme.
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