Beirat schlägt neue Amtszeit für Vizepräsident der Bundesnetzagentur vor

Regulierer: Bundesnetzagentur

Dienstag, 12. März 2019 um 08:30
Bundesnetzagentur

Vorsitzender Pfeiffer: „Wunsch nach Kontinuität erfolgreicher Regulierungstätigkeit“

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, der Bundesregierung Dr. Wilhelm Eschweiler (57) für eine erneute Amtszeit als Vizepräsident vorzuschlagen.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G - B E I R A T

"Wir haben uns gemeinsam mit dem Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur auf diesen Vorschlag verständigt. Der Vorschlag beruht auf unserem gemeinsamen Wunsch, der erfolgreichen Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur Kontinuität zu verleihen“, erklärte Dr. Joachim Pfeiffer, Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur.

„Dr. Wilhelm Eschweiler hat sich in seiner ersten Amtszeit als fachkundiger Experte bewährt  und wird gemeinsam mit Präsident Jochen Homann und Vizepräsident Peter Franke sicherstellen, dass wichtige Regulierungsaufgaben wie die anstehenden Frequenzvergaben und die Umsetzung eines flächendeckenden Breitbandausbaus erfolgreich bewältigt werden“, so  Dr. Joachim Pfeiffer weiter.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gebeten, der Bundesregierung einen Vorschlag für die nachfolgende Amtszeit eines Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur  zu unterbreiten, da das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse von Herrn Dr. Eschweiler mit Ablauf des 30. April 2019 vertragsgemäß endet. Eine einmalige Verlängerung ist zulässig.

Nach dem Gesetz über die Bundesnetzagentur hat der Beirat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums der Agentur. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat ist dabei einzubinden. Falls die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht entsprechen sollte, hat sie das Gremium erneut aufzufordern, innerhalb von vier Wochen Vorschläge zu unterbreiten. Das Letztentscheidungsrecht der Bundesregierung bleibt davon unberührt.

Meldung gespeichert unter: Breitband, 5G, Glasfaser, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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