Ausbau mit ultraschnellen Glasfasernetzen durch Nutzung von Synergien weiter voranbringen

Glasfaserausbau

Mittwoch, 27. Januar 2016 um 11:52

Besonders positiv wertet der BREKO eine neue Vorschrift bei der Erschließung von Neubaugebieten: Hier müssen Glasfaserkabel künftig verpflichtend mitverlegt werden.

Auch die Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2017 alle Neubauten mit hochgeschwindigkeitsfähiger, gebäudeinterner Infrastruktur – zum Beispiel mit ultraschnellen Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung – auszustatten, kann Deutschland nach Ansicht des BREKO auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft weiter voranbringen. Nach Ansicht des Verbands sollte diese aus der EU-Kostensenkungsrichtlinie resultierende Vorgabe jedoch bundeseinheitlich im DigiNetzG geregelt werden, anstatt von jedem Bundesland individuell umgesetzt werden zu müssen.

Für den BREKO gilt: Ein zusätzlicher Breitbandausbau in Gebieten, in denen bereits hochleistungsfähige Glasfasernetze ausgerollt worden sind („Überbau“), macht volkswirtschaftlich keinen Sinn. Der Verband spricht sich daher dafür aus, die vorgesehene, generelle Zugangsverpflichtung zu bestehenden und für den Breitbandausbau nutzbaren Telekommunikationsinfrastrukturen auf besonders unterversorgte Gebiete („weiße Flecken“, meist im ländlichen Raum)  zu beschränken, in denen bislang noch keine schnelle Breitbandanschlüsse verfügbar sind. „Der Fokus sollte auf einem raschen und vor allem effizienten Glasfaser-ausbau in der Fläche liegen – und nicht dort, wo bereits heute leistungsfähige Breitbandzugänge von Privat- und Geschäftskunden gebucht werden können“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

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Meldung gespeichert unter: Breitband, BREKO, Telekommunikation, Verbände

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