Aufsichtsrat - was hinter dem AR-Gremium steckt
Unternehmen: Aufsichtsrat
Aufsichtsrat - Aufgaben, Rechte und Pflichten
Der Aufsichtsrat prüft die Arbeit des Vorstands und muss mindestens zweimal, in börsennotierten Unternehmen viermal im Jahr tagen. Bei einigen Maßnahmen der Geschäftsführung muss der Aufsichtsrat seine Zustimmung geben, ansonsten hat er jedoch kein Weisungsrecht.
Kommt der Aufsichtsrat seiner Sorgfaltspflicht bei der Kontrolle des Vorstands nicht nach, so kann er in einigen Fällen für Schäden an den Anlegern haften.
Unter die Prüfungspflicht des Aufsichtsrats fallen der Jahresabschluss und die Lageberichte des Vorstands. Auch kontrolliert er vergangene Entscheidungen und Pläne für die Zukunft, beispielsweise Geschäftsstrategien und wichtige außergewöhnliche Maßnahmen wie Unternehmensübernahmen.
Darüber hinaus zählen auch Kapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen sowie Fusionen und Verkäufe von Geschäftsbereichen zum Tätigkeitsfeld des AR.
Im Rahmen der sogenannten Berichtspflicht muss der Aufsichtsrat seine Erkenntnisse der Hauptversammlung mitteilen.
Auch die Bestellung oder Ernennung der Vorstandsmitglieder gehört zu den Aufgaben des Aufsichtsrats. Liegt ein wichtiger Grund vor, darf er einzelne Vorstandsmitglieder auch vorzeitig abberufen.
Schließlich obliegt Aufsichtsratsmitgliedern eine Treue- und Verschwiegenheitspflicht. Ein Wettbewerbsverbot wie beim Vorstand ist für sie jedoch nicht rechtlich festgelegt.
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