Anhörung zum Verbraucherschutz beim mobilen Bezahlen

Telekommunikationsgesetz

Mittwoch, 20. Dezember 2017 um 12:47

Durch eine Neuregelung im Telekommunikationsgesetz ist die  Bundesnetzagentur befugt, Verfahren hinsichtlich der Abrechnung festzulegen. Hierzu werden in einem ersten Schritt umfangreiche Fragenkataloge zur Anhörung veröffentlicht. Diese richten sich in erster Linie an betroffene Unternehmen, Fachkreise und Verbraucherverbände. Der Anhörungstext ist auf der Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/mitteilung697-2017 abrufbar.

Möglichkeit der Einrichtung einer Drittanbietersperre

Die Abrechnung von Drittanbieterleistungen kann bereits nach geltender Rechtslage durch Einrichtung einer Drittanbietersperre technisch unterbunden werden.

Eine Drittanbietersperre muss auf Verlangen eingerichtet werden. Sie bewirkt, dass schon die Identifizierung des jeweiligen Mobilfunkanschlusses zum Zwecke der Abrechnung von Drittanbieterleistungen unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. Dies setzt jedoch ein aktives Tätigwerden des Mobilfunkkunden voraus. Darüber hinaus umfasst die Sperre gegebenenfalls Dienste, die der Mobilfunkkunde nutzen möchte.

Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu den zentralen Aufgaben der Regulierungsbehörde gehört die Aufsicht über die Märkte Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn.

Die Bundesnetzagentur sorgt u.a.dafür, dass möglichst viele Unternehmen die Leitungsinfrastruktur in diesen Bereichen nutzen können, damit Verbraucherinnen und Verbraucher von Wettbewerb und günstigen Preisen profitieren.

Mit Hauptsitz in Bonn und Mainz sowie 46 Außenstellen in ganz Deutschland beschäftigt die Behörde über 2900 Mitarbeiter.

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Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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