Anhörung zum Verbraucherschutz beim mobilen Bezahlen
Telekommunikationsgesetz
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Festlegung von verbraucherschützenden Regelungen zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung eröffnet.
„Wir wollen verhindern, dass Mobilfunknutzern ungewollt Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt werden“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Technische Möglichkeiten zum Schutz von Verbrauchern sollten effizient angewandt werden.“
Schutz vor ungewollter Nutzung von Drittanbieterleistungen
Die Bundesnetzagentur will Verbraucher wirksam davor schützen, dass Drittanbieterleistungen ungewollt über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Bereits jetzt setzen die abrechnenden Mobilfunkanbieter teilweise technische Sicherungsmechanismen ein. Im Verfahren soll nun geklärt werden, ob diese Sicherungsmechanismen ausreichen oder noch ausgeweitet werden müssen.
In der Vergangenheit haben sich Verbraucher vermehrt bei der Bundesnetzagentur über Positionen von Drittanbietern auf ihren Mobilfunkrechnungen beschwert, deren Ursache sie sich nicht erklären konnten. Ein Grund waren intransparent ausgestaltete Dienste, bei denen mit einem Klick unbemerkt ein Bezahlbutton ausgelöst wurde. Der Bezahlbutton war mittels einer technischen Manipulation mit Bildern oder Texten überlagert.
Anhörung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt nun, einheitliche Regelungen festzulegen, die einen besseren Schutz der Verbraucher vor ungewollten Drittanbieterleistungen bieten.
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