Anhörung zu Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze
Telekommunikationsnetzbetreiber Deutschland
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Wir planen Anforderungen, denen alle Unternehmen gleichermaßen unterliegen. Kein Ausrüster soll spezifisch ausgeschlossen werden. Aber insbesondere in Netzen mit erhöhter Kritikalität sollen die gleichen hohen Sicherheitsanforderungen gelten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Grundsätzlich erfassen die Sicherheitsanforderungen dabei alle Netze, nicht nur einzelne Standards wie zum Beispiel 5G.“
Erarbeitung detaillierter Sicherheitsanforderungen
Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Insbesondere für Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sollen Sicherheitsanforderungen spezifiziert werden.
Die Anhörung dient der Vorbereitung eines Katalogs detaillierter Sicherheitsanforderungen. Eckpunkte hierzu hatte die Bundesnetzagentur im März veröffentlicht. Es ist beabsichtigt, dass im Sommer ein Entwurf der neuen Sicherheitsanforderungen zur Anhörung veröffentlicht wird. Die endgültige Veröffentlichung der Anforderungen soll bis Ende des Jahres erfolgen.
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