Amazon einigt sich offenbar mit EU-Behörden wegen unterstellter wettbewerbswidriger Praktiken

E-Commerce: Online-Handel

Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 11:56

Es wird erwartet, dass die Einigung noch am 20. Dezember dieses Jahres bekannt gegeben wird, so die britische Finanzzeitung.

Im September 2022 wurde der neue Digital Markets Act (DMA) verabschiedet, ein umfassendes Regelwerk, das die Macht von marktbeherrschenden Internetkonzernen eindämmen soll.

Ein Hauptziel der Reformen in der EU ist es, zu verhindern, dass große Technologiekonzerne ihre Marktposition missbrauchen und kleinere Wettbewerber schädigen.

Im Visier der Europäischen Kommission (EU-Kommission) sind Unternehmen wie Alphabet (Google), Amazon.com, Apple und Meta Platforms (Facebook, Instagram, WhatsApp).

Wenn Unternehmen gegen die Regeln des Digital Markets Act verstoßen, kann es in Zukunft sehr teuer werden.

Unternehmen können mit Geldstrafen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Konzernumsatzes belegt werden, bei Wiederholungstätern sogar mit bis zu 20 Prozent des Umsatzes.

Am 16. Juli 2021 erließ die luxemburgische National Commission for Data Protection (CNPD) bereits eine Entscheidung gegen die Amazon-Tochtergesellschaft Amazon Europe Core S.à r.l. wegen Missachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

Dabei sollen Kundendaten für gezielte Werbezwecke verwendet worden sein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Amazon sei nicht mit der EU-DSGVO konform, hieß es seinerzeit. (lim/rem)

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Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Cloud Computing, Europäische Union (EU), E-Commerce, Amazon Web Services (AWS), Amazon, Internet

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