Amazon: Bundeskartellamt ermittelt wegen Behandlung von Händlern
Wettbewerbskontrolle: Bundeskartellamt
Die Marktmacht von Amazon ist auch in Deutschland sehr groß. So kann das US-Unternehmen die marktbeherrschende Position dazu nutzen, Bedingungen mit Händlern so zu gestalten, dass sie den Wettbewerb behindern oder gar verhindern.
Das Bundeskartellamt untersucht insbesondere Marktplatzdienstleistungen von Amazon für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Bei der Bundesbehörde sind zahlreiche Beschwerden von Händlern diesbezüglich eingegangen.
Auf übergeordneter Ebene ermittelt seit Sommer 2018 auch die Europäische Kommission im Rahmen des europäischen Kartellrechts gegen europäische E-Commerce-Plattformen von Amazon.
Hierbei geht es insbesondere um die Erhebung und Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon, wobei Daten von Händlern für eigene Zwecke ausgewertet werden. Beide Verfahren ergänzen sich. (ame/rem)
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