Amazon: Bundeskartellamt ermittelt wegen Behandlung von Händlern

Wettbewerbskontrolle: Bundeskartellamt

Donnerstag, 29. November 2018 um 13:47

Die Marktmacht von Amazon ist auch in Deutschland sehr groß. So kann das US-Unternehmen die marktbeherrschende Position dazu nutzen, Bedingungen mit Händlern so zu gestalten, dass sie den Wettbewerb behindern oder gar verhindern.

Das Bundeskartellamt untersucht insbesondere Marktplatzdienstleistungen von Amazon für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Bei der Bundesbehörde sind zahlreiche Beschwerden von Händlern diesbezüglich eingegangen.

Auf übergeordneter Ebene ermittelt seit Sommer 2018 auch die Europäische Kommission im Rahmen des europäischen Kartellrechts gegen europäische E-Commerce-Plattformen von Amazon.

Hierbei geht es insbesondere um die Erhebung und Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon, wobei Daten von Händlern für eigene Zwecke ausgewertet werden. Beide Verfahren ergänzen sich. (ame/rem)     

Folgen Sie uns zum Thema Amazon, Internet und/oder Europäische Kommission (EU-Kommission) via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), E-Commerce, Bundeskartellamt, Amazon, Internet

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...