Amazon: Bundeskartellamt ermittelt wegen Behandlung von Händlern

Wettbewerbskontrolle: Bundeskartellamt

Donnerstag, 29. November 2018 um 13:47
Bundeskartellamt Schild

BONN (IT-Times) - Nun rückt auch der US-Online-Händler und E-Commerce-Spezialist Amazon in den Mittelpunkt von Untersuchungen durch deutsche und europäische Behörden wegen Missbrauchs von beherrschenden Marktpositionen.

Das Bundeskartellamt hat als Aufsichtsbehörde heute ein Missbrauchsverfahren gegen die E-Commerce Plattform Amazon eingeleitet. Ziel der Ermittlungen ist es, Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen.

"Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt", erklärte heute Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

Dabei geht es unter anderem um Haftungsregelungen und missbräuchliche Geschäftsbedingungen von Amazon.com Inc., die zu Lasten von Händlern gehen sollen.

Untersucht werden „Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand“. So das Bundeskartellamt.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), E-Commerce, Bundeskartellamt, Amazon, Internet

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