5G-Frequenzgebühren für lokale Anwendungen
5G - Mobilfunkstandard
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
PRESSEMITTEILUNG
Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien die Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen festgelegt. Die Frequenzgebührenverordnung wird entsprechend geändert und in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gebührenformel
Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:
Gebühr = 1000 + B∙ t ∙ 5 (6a1 + a2).
Bestandteile der Gebührenposition sind ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro, die zugeteilte Bandbreite (B; min. 10 bis max. 100 MHz), die Laufzeit der Zuteilung (t; in Jahren bzw. anteilig je angefangenem Monat) sowie die Fläche des Zuteilungsgebietes in km² (differenziert nach a1; Siedlungs- und Verkehrsflächen; a2 andere Flächen).
Faktoren der Gebührenformel
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