5G - BREKO stellt konstruktiven Lösungsvorschlag vor

5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen

Mittwoch, 21. November 2018 um 12:07

Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 16. November ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen der für Anfang kommenden Jahres geplanten Auktion von Frequenzspektrum aus den Bereichen um 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz für den kommenden Mobilfunk-Standard 5G vorgelegt hat, berät am kommenden Montag (26. November) der Beirat der BNetzA über den Entwurf. Anschließend soll die finale Entscheidung veröffentlicht werden.

BREKO

Der BREKO hat sich nun mit einem konstruktiven Lösungsvorschlag zugunsten von Vielfalt und Wettbewerb auf dem künftigen (5G-) Mobilfunkmarkt – und damit zugunsten hoher Qualität und zugleich günstiger Preise für Verbraucher und Unternehmen – an den Beirat gewandt. Darüber hinaus wird der führende deutsche Glasfaserverband seinen Vorschlag auch den politischen Entscheidungsträgern vorstellen.

Das Problem: In ihrem Entscheidungsentwurf verneint die BNetzA unter anderem eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung der künftigen 5G-Frequenzinhaber. Stattdessen setzt die Regulierungsbehörde auf diskriminierungsfreie Verhandlungen („Verhandlungsgebot“) zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern, die aber nicht zwingend zu einem Abschluss führen müssen. Ein Eingreifen der BNetzA als „Schiedsrichter“ soll demnach nur dann möglich sein, wenn gegen das Diskriminierungsverbot zum Schutze des Wettbewerbs verstoßen wird.

Die nun vom BREKO vorgeschlagene Lösung: Die seinerzeit in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) – der Vorläuferin eines Teils des heutigen Telekommunikationsgesetzes (TKG) – angelegte Diensteanbieterverpflichtung sollte unkompliziert und im Rahmen einer „Mini-TKG-Novelle“ wieder in heutiges Recht übernommen werden. Damit entfielen die rechtlichen Bedenken der Bundesnetzagentur, auf Basis aktuellen Rechts (TKG) eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung anzuordnen. In Paragraph 4 TKV hatte der Gesetzgeber seinerzeit festgelegt:

„Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben ihr Leistungsangebot so zu gestalten, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit diese Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreiben und ihren Kunden anbieten können. (…) Der Netzbetreiber darf die Diensteanbieter weder ausschließlich noch unverhältnismäßig lange an sich binden, noch hinsichtlich ihrer eigenen Preis- und Konditionengestaltung oder hinsichtlich anderer Betätigungsfelder einschränken. Er darf Diensteanbietern keine ungünstigeren Bedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, dass dies sachlich gerechtfertigt ist.“

Auf diese Weise könnte durch die Übernahme einer bewährten Regelung, die sich schon bei GSM (2G) und UMTS (3G) als sinnvoll erwiesen und zugunsten vielfältigen Wettbewerbs mit zahlreichen Mobilfunk-Anbietern, die individuelle Tarifmodelle mit (gleich) guter Qualität und marktgerechten Preisen im Portfolio haben, ausgewirkt hat, eine schnelle Lösung erzielt werden.

Ein weiterer Vorteil: Durch die globale Wirkung der Regelung könnte es auch zum breiten und diskriminierungsfreien Zugang von Drittanbietern bei LTE (4G) kommen, den es bis heute überwiegend nicht gibt. Das Bundeskartellamt hatte Mitte 2018 in einer Stellungnahme zur 5G-Frequenzvergabe deutlich vor einem abgeschotteten 5G-Markt gewarnt: „Erfahrungen mit der eher niedrigen Marktdurchdringung der LTE-Technik, zu der Diensteanbieter und MNVOs heute ganz überwiegend faktisch keinen Zugang haben, zeigen, dass für die Weitergabe der sich aus der 5G-Technik ergebenden Vorteile an den Verbraucher einem effektiven Wettbewerb eine große Bedeutung zukommt.“

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Long Term Evolution (LTE oder 4G), Mobile, 5G, 3G (UMTS = Universal Mobile Telecommunications System), Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Global System for Mobile Communications (GSM), Mobile Virtual Network Operator (MVNO), BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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