Telekommunikationsrechtliche Entscheidung zur Fusion von Telefónica Deutschland und E-Plus

Freitag, 4. Juli 2014 um 17:02
Bundesnetzagentur

Homann: "Bundesnetzagentur sieht Handlungsbedarf bei 900/1800 MHz zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Frequenzausstattungen für alle Wettbewerber."

Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit der wettbewerbsrechtlichen Freigabe der Fusion der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Deutschland und E-Plus durch die Europäische Kommission eine Entscheidung über die frequenzregulatorischen Aspekte veröffentlicht. Zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Frequenzausstattungen ist es erforderlich, dass Spektrum bei 900 MHz und 1800 MHz nach dem kommenden Vergabeverfahren frühzeitig durch das Fusionsunternehmen geräumt sein wird.

"Wir wollen so früh wie möglich die notwendigen Ressourcen für mobiles Breitband bereitstellen und den Wettbewerbern eine frühzeitige Frequenznutzung ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass die Wettbewerber schnell auf die Frequenzausstattung des Fusionsunternehmens reagieren können", erläuterte Homann.

Mit Blick auf diesen kurzfristigen Handlungsbedarf strebt die Bundesnetzagentur an, noch im Jahr 2014 ein Vergabeverfahren für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz zu eröffnen (Projekt 2016). Hierdurch wird gewährleistet, dass sich die Frequenzausstattungen der Mobilfunknetzbetreiber in einem offenen und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren ergeben und auf diese Weise kein Marktteilnehmer benachteiligt wird. Die Einbeziehung von Frequenzen im Bereich 700 MHz setzt einen nationalen Konsens zwischen Bund und Ländern voraus. Das Verfahren zur Vergabe der Frequenzen soll im 4. Quartal 2014 eröffnet werden.
 
Im Anschluss an das Vergabeverfahren wird die Bundesnetzagentur mit Blick auf die veränderten Frequenzausstattungen aller Wettbewerber in einer Gesamtbetrachtung erneut untersuchen, ob insbesondere für den Bereich bei 2 GHz (sog. UMTS-Frequenzen) weitere Maßnahmen erforderlich sind. Derzeit liegen hierfür nicht genügend Anhaltspunkte vor.

Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de).


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