Entgeltvorschlag für neue Festnetz-Zusammenschaltungsentgelte veröffentlicht

Freitag, 11. Juli 2014 um 13:52
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entscheidungsentwurf für neue Festnetz-Zusammenschaltungsentgelte (sog. Durchleitungsentgelte) der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ab dem 1. Dezember 2014 bekannt gegeben.        
        
Der Entgeltvorschlag sieht vor, dass die Telekom für Verkehr, den sie von Wettbewerbern im Rahmen von Netzzusammenschaltungen auf der untersten Netzebene zur Durchleitung übergeben bekommt, künftig 0,24 ct/min. verlangen darf. Dies gilt sowohl für die Anrufzustellung im Netz der Telekom ("Terminierung") als auch für den insbesondere bei Call-by-Call- und Preselection-Gesprächen erforderlichen Aufbau von Verbindungen aus dem Telekom-Netz zu Wettbewerbernetzen ("Zuführung"). Für Verbindungen, die von der Telekom auf höheren Netzebenen zugeführt werden müssen und daher mehr Netzelemente in Anspruch nehmen, sollen die Entgelte         
für den Verbindungsaufbau 0,35 ct/min (Tarifzone II) und 0,41 ct/min. (Tarifzone III) betragen. Die Entgelte für die Anrufzustellung in den Tarifzonen II und III unterliegen nicht der Genehmigungspflicht. Anders als bisher soll es künftig keine Differenzierung der Entgelte für Verbindungen an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) bzw. in der übrigen Zeit (Nebentarif) mehr geben. Eine solche Unterscheidung ist im Endkundengeschäft nicht mehr üblich und auch sonst nicht mehr gerechtfertigt.        
         
Wie bereits in der letzten Entgeltgenehmigung wird auch in dem jetzigen Entscheidungsentwurf  die aktuell von der Telekom durchgeführte Netzmodernisierung berücksichtigt. Die Durchleitungsentgelte wurden deshalb auf der Grundlage eines modernen und effizienten Netzes der nächsten Generation, sog. "NGN", ermittelt. Anders als bei dem bisherigen reinen Sprachtelefonnetz auf Basis der leitungsvermittelnden PSTN-Technik können über ein paketvermittelndes NGN nahezu alle Dienste wie Internet, IP-TV, Sprache usw. abgewickelt werden. Dabei beansprucht die Sprachtelefonie im Vergleich zu anderen Diensten nur eine vergleichsweise geringe Bandbreite. Dies führt zu deutlich niedrigeren Kosten für die Sprachtelefonie und somit auch zu geringeren Verbindungsentgelten. Hinzu kommt, dass die technischen Einrichtungen eines NGN vielfach ein besseres Preis-Leistungsverhältnis aufweisen.        
        
In die vorgeschlagenen Entgelte wurden - wie in der letzten Entgeltentscheidung -  auch dieses Mal noch bestehende Aufwendungen der Telekom für den Betrieb ihres PSTN-Netzes mit einkalkuliert.         
Damit wird dem Umstand, dass die Telekom ihr existierendes PSTN-Netz nicht von heute auf morgen abschalten und sofort vollständig auf ein effizienteres NGN umsteigen kann, in angemessener Weise Rechnung getragen. Über das PSTN-Netz wird derzeit noch ein großer Teil des Sprachverkehrs abgewickelt.        
        
Der Entgeltvorschlag beinhaltet neben den Basisentgelten für         
die Terminierungs- und die Zuführungsleistungen auch die daraus abgeleiteten Durchleitungsentgelte für Verbindungen zu Service-und Mehrwertdiensterufnummern ((0)800er, (0)180er, (0)900er Rufnummern etc.).        
        
Der Entscheidungsentwurf wird am 23. Juli 2014 auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, bis zum 20. August 2014 schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur äußert, können die Entgelte ab dem 1. Dezember 2014 endgültig in Kraft treten.        
        
        
HAUSANSCHRIFT        
Tulpenfeld 4        
53113 Bonn        
        
TEL +49 (0) 228 14-9921        
FAX +49 (0) 228 14-8975        
        
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