Zusammenschaltungsentgelte für das Festnetz endgültig genehmigt

Regulierer

Freitag, 30. August 2013 um 17:40
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bonn, 30. August 2013

Zusammenschaltungsentgelte für das Festnetz endgültig genehmigt

Die Bundesnetzagentur hat heute die neuen Zusammenschaltungsentgelte der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) für das Festnetz endgültig genehmigt. Neben den Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistungen beinhaltet die endgültige Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für sog. optionale und zusätzliche Leistungen. Diese umfassen u. a. Zuführungen zu Mehrwertdiensten ((0)800er, (0)180er, (0)900er Rufnummern etc.), den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die - allerdings stark rückläufige - Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr.

Die Festnetz-Zusammenschaltungsentgelte waren Ende November 2012 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundesnetzagentur Anfang August aufgefordert, die Entscheidung hinsichtlich der darin enthaltenen Entgelte für die Anrufzustellung im Netz der Telekom zu ändern oder zurückzuziehen und diese Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war.

Ebenso wie bei den Mitte Juli endgültig genehmigten Mobilfunk Terminierungsentgelten hält die Bundesnetzagentur jedoch auch bei den Festnetz-Terminierungsentgelten an der von ihr gewählten und bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode ist in Deutschland nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes - u. a. die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs - zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern. Die EU-Kommission hat hinsichtlich der Entscheidung kein Veto Recht.

Die neuen Zusammenschaltungsentgelte sind bis zum 30. November 2014 befristet.

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur,

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...