Zu hoher Gewinn ausgewiesen - MyHammer Holding akzeptiert Entscheid der DPR

Mittwoch, 21. Dezember 2011 um 16:48

Wie die DPR zudem feststellte, hat die Gesellschaft die Darlehensmittel in der Kapitalflussrechnung der betrieblichen Tätigkeit zugewiesen. Nach Meinung der DPR seien diese allerdings der Finanzierungstätigkeit zuzurechnen, da die, von der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH an die MyHammer AG gewährte Finanzmittel und der erklärter Darlehensverzichts keine positiven oder negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Liquidität der Gesellschaft oder ihres Tochterunternehmens hätten.

Bereits im Quartalsbericht zum 30. September 2011 habe man den Darlehensverzicht folglich in der Kapitalflussrechnung zur Finanzierungstätigkeit umgegliedert. Mit der Anpassung konnte die MyHammer Holding AG ein mögliches, kostenintensives Gerichtsverfahren mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vermeiden. (vue)

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