Zu hoher Gewinn ausgewiesen - MyHammer Holding akzeptiert Entscheid der DPR
BERLIN (IT-Times) - Die auf Internetportale für die Handwerker- und die Dienstleistersuche spezialisierte MyHammer Holding hat heute ein Entscheidung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) akzeptiert.
Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung eingestand, hat die die DPR für den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011 festgestellt, dass ein zu hoher sonstiger betrieblicher Ertrag und in diesem Zusammenhang ein überhöhtes Gesamtergebnis ausgewiesen wurde. Die MyHammer Holding AG (WKN: 568030) hatte einen sonstigen betrieblichen Ertrag im Zusammenhang mit einem Darlehensverzicht im Umfang von 1,5 Mio. Euro ausgewiesen. Der Fehlbetrag für das erste Halbjahr war mit 1,4 Mio. Euro ausgewiesen worden.
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