YouTube erringt Etappensieg gegen Gema

Freitag, 27. August 2010 um 16:33

Allerdings kann man sich bei YouTube nicht auf der Entscheidung ausruhen. Das Landgericht entschied nicht hinsichtlich der Frage, ob die Gema von YouTube eine Verwertungsgebühr für Musikvideos fordern darf. Vielmehr zweifelte das Gericht an, dass die Gema erst kürzlich erfahren habe, dass Videos von Künstlern, welche die Verwertungsgesellschaft vertritt, auf YouTube abrufbar sind. Da somit die Grundlage für die einstweilige Verfügung nicht mehr bestand, bleiben die Videos zumindest vorerst online. Nun muss die Gema entsprechende Ansprüche in einem Klageverfahren geltend machen.

Für YouTube dürfte das Gerangel mit Musikrechteverwertern und Plattenfirmen mittlerweile zum Alltag gehören. Während YouTube auf die Werbefunktion des eigenen Portals verweist, sieht sich die Gegenseite zumeist finanziell zu wenig berücksichtigt. Für YouTube ergibt sich somit ein heikler Balanceakt: Der Online-Videodienst ist kostenfrei, kann es sich also nicht erlauben, zu hohe Summen an Verwerter und Musiklabel zu zahlen. Kommen indessen keine Verträge zustande, drohen diese mit einer Löschung der entsprechenden Inhalte. Dies beinhaltet für YouTube dann wieder die Gefahr, dass der eigene Dienst unattraktiver wird - und weniger Nutzer bedeuten geringere Werbeeinnahmen… (kat/rem)

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