Wirecard: Süddeutsche attackiert die BaFin im FT-Fall

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Donnerstag, 5. Dezember 2019 um 18:45

ASCHHEIM/MÜNCHEN (IT-Times) - Nachdem sich das britische Wirtschaftsblatt Financial Times (FT) zum Thema Wirecard seit knapp zwei Monaten nicht mehr rührt, tritt nun offenbar die Süddeutsche Zeitung in die Fußstapfen.

Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BaFin)

Die renommierte Süddeutsche Zeitung (SZ) hat heute einen weiteren Artikel zum Dax-Unternehmen Wirecard AG veröffentlicht, der sich hauptsächlich mit Strafanzeigen der Wirecard AG und der BaFin gegen die FT beschäftigt.

Als Reaktion auf den am 30. Januar 2019 von der Financial Times veröffentlichten Beitrag zum Geschäftsgebaren des deutschen Payment-Dienstleisters in Asien hat die Wirecard AG Strafanzeige gegen die beiden FT-Redakteure Dan McCrum und Stefania Palma gestellt.

Diese sollen Informationen vorab aus noch nicht veröffentlichten Artikeln, die sich gegen die Wirecard AG gerichtet hatten, an Spekulanten weitergegeben haben, um dann mit Leerverkäufen auf fallende Kurse zu setzen und so Geld zu verdienen.

Der Aktienkurs von Wirecard stürzte nach den Artikeln der Financial Times tatsächlich von über 160 Euro auf bis zu unter 100 Euro, konnte sich später dann aber wieder erholen, allerdings den Höchstkurs von 199 Euro bis heute nicht mehr erreichen.

In der Niederlassung in Singapur hätten Mitarbeiter von Wirecard-Tochtergesellschaften strafrechtlich relevant Bilanzen „verschönt“. Wirecard verklagte daraufhin die Londoner Zeitung und McCrum im März 2019 auf Schadenersatz.

Auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kam der Wirecard AG zur Hilfe, zunächst mit einem Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien, das am 18. Februar eingeführt wurde und für drei Monate galt.

Am 9. April 2019 erstattete die Bafin zudem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen mehrere Börsenhändler wegen des Verdachtes der Marktmanipulation, auch gegen die Journalisten Dan McCrum und Stefania Palma.

Diese 34-seitige Strafanzeige der Bafin liege nun erstmalig der Süddeutschen Zeitung vor, die sich zu Recht fragt, ob europäische oder deutsche Vorschriften beim Aktienhandel auch für die journalistische Arbeit gelten.

Das Blatt stellt die Frage, ob hier nicht ein „elementares Missverständnis vorliegt über Arbeit und Funktion der Presse“. Die beiden FT-Reporter hätten einen "Medienzugang zu der Abgabe der Stellungnahme" ausgenutzt, was natürlich völliger Unsinn ist.

In der Strafanzeige stehe zudem, dass mehrere Händler kurz vor Erscheinen des FT-Artikels am 30. Januar 2019 auf sinkende Kurse gesetzt und dadurch Hunderttausende Euro verdient haben.

Dabei geht es offenbar um drei Händler, die jeweils sechsstellige Summen an Gewinn mit Short-Positionen auf Wirecard in kurzer Zeit eingestrichen haben, so Inhalte der Strafanzeige der BaFin.

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, BaFin, Wirecard, Software, IT-Services, Medien

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