Wirecard: gute Nachrichten aus London - Klage wegen Betrugs abgewiesen

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Mittwoch, 15. Juli 2020 um 14:34

ASCHHEIM/MÜNCHEN (IT-Times) - Die Wirecard AG hat heute einmal gute Nachrichten aus der britischen Metropole London zu berichten. Ein Richter hat eine Klage gegen den Payment-Anbieter zurückgewiesen.

Wirecard - Mobile Payment

Ein britisches Gericht hat eine Klage wegen eines möglichen Betrugs bei einem Unternehmenskauf abgewiesen. Das Gericht wies die Klage über eine Akquisition in Indien ohne ein Gerichtsverfahren ab.

Die Wirecard AG, der insolvente deutsche Online-Zahlungsdienstleister, der in den größten Buchhaltungsskandal des Landes verwickelt ist, hat vor einem britischen Handelsgericht in London einen Erfolg erzielt.

In der Sache geht es um den umstrittenen Kauf des indischen Unternehmens Hermes I-Tickets im Jahr 2015 durch die Wirecard AG. Ehemalige Eigentümer des Unternehmens hatten vor Gericht wegen eines angeblich zu niedrigen Preises für die Unit geklagt.

Die Klage wurde heute als unsubstanziell abgewiesen, ein Wortlaut, den Gerichte gerne verwenden, wenn sie sich mit der Angelegenheit nicht befassen wollen. Dokumente und andere Beweise würden die Anschuldigungen widerlegen, so das Gericht.

Damit gab Richter Ross Cranston in dem Urteil dem Antrag von Wirecard statt, die Klage abzuweisen und den Fall ohne Gerichtsverfahren zurückzuweisen. Die Klage hätte „keine realistische Aussicht auf Erfolg“, berichtet die US-Nachrichtenagentur Bloomberg.

"Es gibt keine Grundlage zu der Annahme, dass eine umfassendere Untersuchung des Sachverhalts die Beweise ändern würde, um das Ergebnis zu beeinflussen", schrieb Cranston im Urteil.

Wirecard hatte 2005 für insgesamt 326 Mio. Euro das Payment-Business von einer Fondsgesellschaft auf Mauritius übernommen. Die indischen Verkäufer aber hatten drei Wochen zuvor nur 27,5 Mio. Euro vom Fonds als Kaufpreis erhalten.

Die indischen Eigentümer behaupteten, Wirecard hätte von der Transaktion gewusst, was das Unternehmen bestritt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG war allerdings hier anderer Meinung als das Unternehmen aus Aschheim.

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, Wirecard, Software, IT-Services

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