WhatsApp: Verbraucherzentrale Bundesverband erzielt vor Gericht Sieg gegen den Messaging-Dienst
Verbraucherzentrale
DÜSSELDORF (IT-Times) - WhatsApp muss seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise künftig übersetzen. Dies hat ein Berliner Kammergericht entschieden. Das Urteil ist allerdings bislang noch nicht rechtskräftig.
Des Weiteren wird WhatsApp angehalten, entsprechend des Telemediengesetzes zwei schnelle Kontaktmöglichkeiten im Impressum der eigenen Seite zu veröffentlichen.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: WhatsApp, Meta Platforms, Internet
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.