VW zahlt im Squeeze-Out Verfahren knapp 1.552 Euro je Audi-Aktie
Automobilhersteller Deutschland
Die Volkswagen AG legt die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Audi AG auf 1.551,53 Euro fest. Bereits am 28. Februar 2020 hatten die Wolfsburger ihre Absicht zur Übernahme von Audi bekundet.
Minderheitsaktionäre erhalten damit als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien eine von Volkswagen zu zahlende Barabfindung auf 1.551,53 Euro je Aktie der Audi AG. Im Februar 2020 notierte die Aktie noch deutlich unter 1.000 Euro.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Audi AG gefasst werden, die voraussichtlich im Juli oder im August dieses Jahres stattfindet.
VW will damit die Premium Automobil-Tochtergesellschaft Audi ganz von der Börse nehmen, nachdem die Aktien der Ingolstädter eine lange Zeit an der Börse gehandelt wurden. Der Aktienkurs schwankte in den letzten Jahren deutlich.
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