Vodafone will 50 Mrd. Euro Steuern absetzen
Hintergrund ist das deutsche Steuerrecht, welches es erlaubt, eine Abschreibung vorzunehmen, wenn ein Wert des Bilanzpostens dauerhaft unter dem Buchwert fällt. Dies sei nach der Übernahme der Mannesmann AG im Jahr 1999/2000 der Fall. Vodafone zahlte damals 200 Mrd. Euro, wobei die anschließende Talfahrt an den Börsen den Wert der übernommenen Firma deutlich reduzierte.
Den nunmehr erlittenen Buchverlust in Höhe von 50 Mrd. Euro möchte der englische Mobilfunkkonzern nunmehr geltend machen. Die zuständigen Finanzbehörden wollen den Antrag des Mobilfunkers eingehend prüfen, äußerten aber im Vorfeld schon erhebliche Bedenken, wonach der angesetzte Wert von Mannesmann im Zuge der schwachen Börsenlage damals der Realität entsprochen hat. Politiker kritisierten ebenfalls das Vorgehen Vodafones. (ami)
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