Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich jetzt auch in Schleswig-Holstein erfüllt
Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.
Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Sobald die Versorgungsauflage erfüllt ist, können die Zuteilungsinhaber die 800-MHz Frequenzen in dem jeweiligen Bundesland frei nutzen. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, werden alle eingesetzten Technologien (Funk, DSL, Kabel etc.) berücksichtigt.
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