Verbände der Heizungsbranche fordern von der Bundesregierung die Novellierung der 1. BImSchV noch in dieser Legislaturperiode

Mittwoch, 14. Januar 2009 um 17:29

Im Falle eines Scheiterns der 1. BImSchV-Novelle ist nach Einschätzung der Verbände mit einem Wildwuchs an unterschiedlichen Luftreinhaltungsregelungen im kommunalen Bereich bei der Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie zu rechnen. Dies würde zu einer Verunsicherung der Verbraucher und einer Investitionszurückhaltung führen und letztlich das Klimaziel der Bundesregierung gefährden, wonach im Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme auf erneuerbare Energien erzeugt werden sollen.

Hintergrund

Da sich die Feinstaubemission aus der Holzverbrennung alleine durch saubere neue Feuerungsanlagen nicht signifikant senken lässt, wurde in der 1. BImSchV neben Feinstaubgrenzwerten auch eine Regelung für Altanlagen (Gültigkeit ab 1.1.2015) aufgenommen. Deren Bestand liegt derzeit bei etwa 14 Mio. Feuerstätten (Öfen und Kamine) auf Holzbasis, i.Vgl. dazu gibt es nur rd. 700.000 Holzheizungen. Ältere Holzfeuerstätten verfügen über ein deutlich höheres Emissionsniveau und sind für ca. 2/3 der Emissionen aus der Holzverfeuerung verantwortlich. Technische Lösungen für die zukünftige Nachrüstung solcher emissionsreicher Einzelraumfeuerstätten sind bereits verfügbar, ebenso Förderprogramme zur Nutzung Erneuerbarer Energien.

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