VATM: Telekom will Breitbandkapazitäten für Wettbewerber verteuern
Angesichts dieser Sachlage hält der VATM den Telekom-Antrag nicht für genehmigungsfähig. "Der Telekom-Antrag hat mit den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung rein gar nichts zu tun, sondern ist ausschließlich strategisch motiviert", wertet Grützner. „Eine Erhöhung der ZISP-Entgelte käme einer Strafsteuer für die Wettbewerber gleich, die mit erheblichem Aufwand ihre Netze mit dem der Telekom zusammengeschaltet haben. Zudem könnte die Bundesnetzagentur bei einer Verteuerung von ZISP ihrem Auftrag nicht nachkommen, für ein konsistentes Preismodell für alle Vorleistungen zu sorgen.“
Der Verband spricht sich daher für die Beibehaltung der bisherigen Preisformel und die Berücksichtigung der Produktivitätsfortschritte der Telekom aus. "Wenn die Bundesnetzagentur die realen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ansetzt, wozu sie qua Gesetz verpflichtet ist, kann es nicht zu einer Verteuerung der Entgelte für ZISP kommen" fasst Grützner die VATM-Position abschließend zusammen. "Das würde auch nicht in die politische Landschaft passen."
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