VATM: Neun Positionen zur Netzneutralität

Freitag, 3. Dezember 2010 um 10:27

4. Priorisierung von Diensten/Dienstegruppen muss im Rahmen des Netzwerkmanagements möglich sein, um Spitzenlast abzufedern und die Sicherheit und Stabilität der Netze sicherzustellen.

5. „Best Effort“ wird weiter ermöglicht und ist fortzuentwickeln. Das bisherige Leistungsniveau wird damit nicht unterschritten, sondern soll neben qualitätsgesicherten Diensten ausgebaut werden. Innovative neue Dienste können sich damit sowohl unter „Best Effort“ als auch in einem qualitätsgesicherten Umfeld entwickeln.

6. Weitreichende Transparenz gegenüber Endkunden und Diensteanbietern hinsichtlich Qualitätsklassen und Netzwerkmanagement.

7. Zurzeit keine Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Eingriffs zur Sicherstellung der Netzneutralität. Der regulatorische Rahmen - wie im Referentenentwurf zur TKG-Novelle formuliert - sowie die Instrumente des Wettbewerbsrechts reichen aus, um potentielle Auseinandersetzungen zu regeln. Allgemeine Grundsätze deklaratorischer Art sind denkbar. Von der über den neuen EU-Rechtsrahmen eingeräumten Möglichkeit zur Bestimmung von Mindeststandards muss zurzeit nicht Gebrauch gemacht werden.

8. Wirksamer Wettbewerb ist das maßgebliche Korrektiv, um dauerhafte Eingriffe in die Netzneutralität zu Lasten von Verbrauchern oder Diensten zu verhindern. Ziel muss dabei die Förderung der Wettbewerbsintensität sowohl auf dem Markt für TK-Dienstleistungen als auch auf den Märkten für Internetdienste, Anwendungen und Inhalte sein.

9. Die Prinzipien zur Netzneutralität gelten für Festnetze sowie Mobilfunk gleichermaßen. Aufgrund unterschiedlicher Netzstrukturen und Ressourcen in den Festnetzen und im Mobilfunk, ist möglicherweise ein unterschiedliches Netzwerkmanagement erforderlich.

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