VATM: Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung
Die Bundesnetzagentur muss nach Ansicht des Verbandes schnell dafür Sorge tragen, dass ihre Vorgaben zur Teilnehmeranschlussleitung von der Deutschen Telekom eingehalten werden. "Dass sich der Regulierer im Dezember dieser Hängepartie angenommen hat, war sehr positiv", wertet der VATM-Geschäftsführer. "Nun müssen aber in absehbarer Zeit Taten folgen, die das Problem dauerhaft lösen."
Wenn Kunden von der Deutschen Telekom zu einem Wettbewerber wechseln wollen, muss ihre Teilnehmeranschlussleitung vom ehemaligen Staatsunternehmen entsprechend umgeschaltet werden. Die Telekom ist innerhalb zulässiger Höchstmengen an Umschaltungen verpflichtet, diese im Rahmen verbindlicher Fristen vorzunehmen. Während sie ihre eigenen Kunden seit Mitte vergangenen Jahres innerhalb weniger Tage auf einen DSL-Anschluss umschaltet, kommt es bei den Kunden der Wettbewerber regelmäßig zu deutlich längeren Wartezeiten. Dagegen hatten die VATM-Mitgliedsunternehmen Arcor und Telefonica im Dezember 2007 Missbrauchsanträge bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zu diesen Missbrauchsverfahren veranstaltet der Regulierer am 20. Februar 2008 eine Anhörung.
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