US-Börsenaufsicht SEC will Anleger in China-Aktien besser schützen

Börsengänge USA

Samstag, 31. Juli 2021 um 15:32

NEW YORK (IT-Times) - Die Aktien von in den USA börsennotierten chinesischen Technologiekonzernen sind in den letzten Wochen stark unter Druck geraten, nachdem die Regierung in Beijing härter gegen besagte Unternehmen vorgeht.

Securities and Exchange Commission - SEC

Nun schaltet sich auch die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC in die Angelegenheit ein, nachdem chinesische Behörden just eine ganze Branche in Bedrängnis brachten.

Kürzlich hat die Regierung der Volksrepublik China neue Richtlinien und Beschränkungen für in China ansässige Unternehmen erlassen, die Offshore-Kapital aufnehmen, auch über verbundene Offshore-Mantelgesellschaften.

In einer Reihe von für das Land der Mitte kritischen Sektoren dürfen Unternehmen gar keine ausländischen Eigentümer haben und auch nicht direkt an Börsen außerhalb Chinas notieren.

Um dennoch an Offshore-Kapital zu kommen, sind viele in China ansässige Unternehmen als sogenannte Variable Interest Entities (VIEs) strukturiert, darunter auch Alibaba, Baidu und JD.com.

Bei einer solchen Konstruktion gründet eine in China ansässige Betriebsgesellschaft als „Original-Unternehmen“ in der Regel eine Offshore-Mantelgesellschaft in einem anderen Land, beispielsweise auf den Kaimaninseln, um Aktien an Dritte ausgeben zu können.

Diese „Mantelgesellschaft“ schließt sodann Verträge mit der in China ansässigen Betreiber-Gesellschaft (Original-Unternehmen) und gibt dann Aktien an einer ausländischen Börse, wie der New York Stock Exchange (NYSE), aus.

Während die Mantelgesellschaft keine Kapitalbeteiligung an der in China ansässigen Betreiber-Gesellschaft hat, kann sie aber die Betreiber-Gesellschaft für Buchhaltungszwecke in ihren Jahresabschlüssen konsolidieren.

Für US-Investoren schafft diese Vereinbarung ein "Engagement" in der in China ansässigen Betriebsgesellschaft, wenn auch nur durch eine Reihe von komplizierten und undurchsichtigen Dienstleistungsverträgen und anderen Übereinkünften,

Mit anderen Worten: Der Aktionär eines VIEs ist nicht an dem Originalunternehmen in China beteiligt, sondern nur an der Shell-Company, die allerdings auch keine Aktien der in China ansässigen Betriebs-Gesellschaft selbst besitzt.

Meldung gespeichert unter: Alibaba Group Holding, Baidu, JD.com, Börsengang, Didi Global, Hintergrundberichte, Marktdaten und Prognosen, Internet

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