Urteil: BSkyB muss Anteile an ITV verkaufen

Freitag, 22. Januar 2010 um 18:23

Nachdem BSkyB nun schon mehrfach Berufung gegen das Urteil eingeräumt hatte, hat das Unternehmen nun 28 Tage Zeit, um erneut den Beschluss anzufechten. Marktbeobachter schätzen die Chancen für einen Gewinn des Prozesses allerdings als eher gering ein. (jas/rem)

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