Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Sonntag, 28. April 2013 um 09:59
BITKOM

- Compliance ist für kleine und mittelständische Unternehmen häufig noch eine große Herausforderung

- BITKOM veröffentlicht Leitfaden zum Umgang mit rechtlichen Fallstricken

Berlin, 28. April 2013

Ein Verstoß gegen geltende Gesetze kann für Unternehmen teuer werden – und im Extremfall sogar existenzbedrohend. Deshalb ist Compliance, das heißt die systematische Ausrichtung von Unternehmen an rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung solcher Risiken, für Großunternehmen längst Alltag. Anders sieht es bei kleinen und mittelständischen Unternehmen aus, die oft über keine eigene Rechtsabteilung verfügen und sich zunächst einmal die Frage stellen müssen, welche Regelungen und Gesetze für sie relevant sind. „Hier fehlt es häufig noch an Bewusstsein dafür, wie wichtig Compliance für den unternehmerischen Erfolg ist und welche Risiken ein Fehlverhalten bergen kann“, sagt Thomas Kriesel, Experte beim Hightech-Verband BITKOM. Sehr einschneidende Sanktionen werden beispielsweise im Kartellrecht ausgesprochen. So hat das Bundeskartellamt in einem Fall unzulässiger Einflussnahme bei der Festlegung des Wiederverkaufspreises von Software bereits ein Bußgeld in Höhe von 9 Millionen Euro verhängt. Unangenehm können auch Klagen von Wettbewerbern wegen unlauterer Geschäftspraktiken oder Vorwürfe wegen unzulässiger Einflussnahme bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden. Hardware-Hersteller können bei schwerwiegenden Verstößen gegen Registrierungs- und Entsorgungspflichten sogar die Berechtigung zum Verkauf ihrer Geräte in Deutschland verlieren. Der BITKOM hat deshalb einen kostenlosen Leitfaden „Compliance – Rechtliche Anforderungen an ITK-Unternehmen“ veröffentlicht.

In 18 Kapiteln stellt die Broschüre rechtliche Grundanforderungen an ITK-Unternehmen aus verschiedenen Rechtsgebieten dar, wie zum Beispiel Kartell- und Wettbewerbsrecht, Handels- und Steuerrecht, Umweltrecht, Betrugs- und Korruptionsprävention und Exportkontrolle. Daneben wird auf die rechtlich einwandfreie Nutzung von IT im Unternehmen eingegangen, etwa rund um den Datenschutz oder beim Umgang mit Software-Lizenzen. „Die Hilfestellung konzentriert sich auf rechtlich zwingende Compliance-Anforderungen, die mit gesetzlichen Sanktionen bewehrt sind“, so Kriesel. Denn während Großunternehmen umfangreiche Compliance-Programme aufsetzen, die auch ethische und gesellschaftliche Festlegungen umfassen, haben kleinere Unternehmen manchmal schon Schwierigkeiten, das zwingende Recht angemessen umzusetzen. Daneben gibt der Leitfaden Hinweise für die Praxis, wie die rechtlichen Anforderungen umgesetzt werden können und wie Compliance-Management im Unternehmen aussehen kann.

Der Leitfaden kann kostenlos heruntergeladen werden unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/38337_75247.aspx.

Ansprechpartner

Andreas Streim

Pressesprecher

+49. 30. 27576-112

[email protected]

 

Thomas Kriesel

Bereichsleiter Steuern,

Unternehmensrecht,

Mittelstandsfinanzierung

+49. 30. 27576-146

[email protected]

Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik und eine zukunftsfähige Netzpolitik ein.

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