Tipp24 stellt Forderungen an neuen Glücksspielvertrag
Erst Anfang März hatten Richter des Verwaltungsgerichtes Chemnitz der Tipp24 SE (WKN: 784714) Recht gegeben, dass Werbung für Lotterieprodukte zulässig sei. Dies ermöglicht es, nun offiziell für Lotterien Werbung zu machen. Die Rechtsprechung betraf zudem das Regionalitätsprinzip. Demnach sei es nicht mehr Sache der Länder, die Erlaubnis zur Lotterievermittlung zu erteilen. Auch dürfen Vermittler Tippscheine nun nicht mehr ausschließlich bei den jeweiligen Landeslotteriegesellschaften abgeben. (maw/rem)
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