Tipp24 muss Online-Werbung einstellen

Montag, 8. Dezember 2008 um 13:30

Tipp24 hadert schon seit längerem mit dem Glücksspiel-Staatsvertrag und vertritt den Standpunkt, dass dieser insbesondere beim generellen Internetverbot dem vorrangigen EU-Recht widerspricht. Das Verwaltungsgericht Berlin teilt diesen Standpunkt, so dass man bei Tipp24 weiter davon ausgeht, vor deutschen Verwaltungsgerichten einstweiligen Rechtsschutz erstreiten zu können. (erw/rem)

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