Telekom-Tochter darf kooperieren
Deutsche Telekom AG (WKN: 555750<DTE.FSE>): Die Telekom-Tochtergesellschaft Kabel Deutschland GmbH (KDG) darf Presseberichten zufolge mit Unternehmen der Wohnwirtschaft kooperieren. Das Kartellamt habe die Kooperation zum Aufrüsten der Kabelnetze gebilligt.
Bei den Wohnungsunternehmen handele es sich um sehr kleine Wohnungsbaugesellschaften. Aufgrund von fehlendem Kapital könnten diese das Netz nicht aus eigener Kraft aufrüsten und stünden daher nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit der Telekom.
Mit dem aufgerüsteten Netz soll die KDG in die Lage versetzt werden neue Dienste wie breitbandiges Internet und zusätzliche digitale TV-Kanäle anzubieten. (aet)
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