Telekom-Spitzel bekommen Gefängnisstrafe
So hatte Klaus T. (60) verschiedene Aufsichtsräte, Gewerkschafter und Journalisten ausspioniert, indem er die (Mobil-) Telefon-Verbindungsdaten erfasste. Daher habe er sich wegen Untreue und Betruges strafbar gemacht. Darüber hinaus verstieß er gegen die Vorschriften des Fernmeldegeheimnisses. Der Hauptangeklagte übernahm die alleinige Verantwortung für das Geschehen.
Neben Klaus T. waren drei weitere Männer angeklagt. Gegen einen Berliner Unternehmer wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen jedoch eingestellt. Die anderen beiden erhielten wegen geringer Schuld lediglich eine Geldstrafe. Der Anwalt der Betroffenen, Gerhart Baum, erklärte, es sei enttäuschend, dass die größte Spitzelaffäre in Deutschland mit einem Angeklagten zu Ende gehe. Er habe nicht auf eigene Faust gehandelt. Die Deutsche Telekom habe es ihm leicht gemacht und habe die Sache leichtfertig behandelt... (mer/rem)
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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