Telekom setzt Bundesnetzagentur erheblich unter Druck
Vectoring-II-Verfahren
Die Bundesnetzagentur hatte sich im Zuge des erneuten Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission, das am 19. Juli ohne erneute Einleitung einer vertieften Überprüfung („Phase-II-Verfahren“) zu Ende gegangen war, zu umfangreichen Zusagen in puncto (virtuelle) Vorleistungsprodukte verpflichtet. Wörtlich heißt es im Schreiben der EU-Kommission (ebenfalls noch einmal für Sie im Anhang): „Die BNetzA hat erklärt, dass das Vectoring in Nahbereichen nicht aktiviert werden wird (und es somit nicht zum Verlust des entbündelten Zugangs zum VDSL-Teilnehmeranschluss kommen wird), bis sowohl der virtuell entbündelte Zugang am Kabelverzweiger (KVz-VULA) als auch das BNG-Layer-2-Zugangsprodukt allgemein verfügbar geworden sind und nachgewiesen ist, dass diese einen effektiven und funktionalen Ersatz für den Verlust des entbündelten lokalen Zugangs darstellen. Die Kommission nimmt diese Erklärung zur Kenntnis und gründet darauf ihre Stellungnahme in dieser Sache.“
Die EU-Kommission hatte in ihrem Schreiben an BNetzA-Präsident Jochen Homann klargemacht, „dass das Layer-2-Produkt nicht nur vom wirtschaftlichen Standpunkt aus ein Ersatz sein muss, sondern auch die Kriterien der Märkteempfehlung erfüllen muss, damit es als wirklicher Ersatz für den physisch entbündelten Zugang zum VDSL-Teilnehmeranschluss betrachtet werden kann. In dieser Hinsicht begrüßt die Kommission die Zusage der BNetzA, bei der Festsetzung der Merkmale des BNG-Layer-2-Produkts eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, damit es der VULA-Anforderung genügt.“
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