Tarife für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland sinken erneut
Nach der "Roaming-Verordnung" können alle Roaming-Kunden jederzeit zum Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif wechseln. Der Mobilfunkanbieter muss einen solchen Tarifwechsel innerhalb eines Arbeitstags ab Eingang des entsprechenden Auftrags durchführen. Für den Wechsel darf kein Entgelt berechnen werden.
Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der "Roaming-Verordnung" durch die Unternehmen in Deutschland. Bei Anfragen und Beschwerden sollten sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:
Bundesnetzagentur
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: +49 30 22480-500
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