Tarife für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland sinken erneut

Freitag, 1. Juli 2011 um 11:31

Nach der "Roaming-Verordnung" können alle Roaming-Kunden jederzeit zum Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif wechseln. Der Mobilfunkanbieter muss einen solchen Tarifwechsel innerhalb eines Arbeitstags ab Eingang des entsprechenden Auftrags durchführen. Für den Wechsel darf kein Entgelt berechnen werden.  

Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der "Roaming-Verordnung" durch die Unternehmen in Deutschland. Bei Anfragen und Beschwerden sollten sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:  

Bundesnetzagentur

Verbraucherservice

Postfach 8001

53105 Bonn

Telefon: +49 30 22480-500

[email protected]

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur

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