T-Online: Gericht verzögert Übernahme - Beschwerde droht
In einem ersten Statement erwägt T-Online die Einlegung einer sofortigen Beschwerde. Der Vorstand der T-Online hat den Beschluss des Landgerichts Darmstadt von heute geprüft und entschieden, dem Aufsichtsrat die Einlegung einer sofortigen Beschwerde vorzuschlagen.
Laut Rainer Beaujean, Vorstandsvorsitzender der T-Online International AG, sei hervorzuheben, dass das Landgericht in den schriftlichen Entscheidungsgründen die Anfechtungsklagen in breitem Umfang ausdrücklich als unbegründet angesehen habe. Lediglich einige wenige Gesichtspunkte, so heißt es weiter, wurden gegen die Interessen der T-Online und der Deutschen Telekom abgewogen. Diese Abwägung sei aber nur deshalb zu Lasten von T-Online ausgegangen, weil das Landgericht zu Unrecht die begrenzten Kostensynergien von rund 22,75 Millionen Euro p.a., nicht aber die eigentlichen wirtschaftlichen Vorteile der Fusion berücksichtigt habe. Der Verschmelzungsbericht vom 8. März 2005 beziffere die Wachstumssynergien auf mindestens rund eine Milliarde Euro. (grh/rem)
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