Staatliche Überwachungsbefugnisse schwächen Sicherheit der Netze

Verfassungsschutz

Donnerstag, 10. Juni 2021 um 11:54

Bitkom zur Verfassungsschutznovelle

Berg: „Netzintegrität nicht durch Hau-Ruck-Verfahren gefährden“

BITKOM

Berlin, 10. Juni 2021

Der Bundestag soll am heutigen Donnerstag die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschließen, die mit dem Ziel der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus erhebliche Eingriffe in die Sicherheit der Telekommunikationsnetze vorsieht.

Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Schwerste Kriminalität, Extremismus und Terror müssen überall konsequent bekämpft und verfolgt werden – auch in der digitalen Welt. Erweiterte Überwachungsbefugnisse dürfen aber nicht dazu führen, dass die Sicherheit und Integrität der Kommunikation gefährdet und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zerstört werden. Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes schießt mit völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen weit über das Ziel einer effizienten Kriminalitätsbekämpfung hinaus.

Meldung gespeichert unter: Cybersecurity, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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