SolarWorld und die Strafzölle gegen Dumpingpreise aus China
Dieser Entscheid über einen Antisubventionszoll sei nun für den 2. März angekündigt und würde damit bereits für Ware wirksam, die seit dem 2. Dezember vorigen Jahres ins Land gebracht worden ist. Dann heißt es für die Importeure, entsprechende Rücklagen zu tätigen. Ferner entscheiden die US-amerikanischen Behörden über einen so genannten Antidumpingzoll. Hierfür ist eine Beschlussfassung für den 27. März vorgesehen. Ob auch dieser Zoll gegebenenfalls rückwirkend gelten soll, werde noch bekannt gegeben.
Die beiden Untersuchungen gehen auf eine Klage der amerikanischen SolarWorld Industries America Inc., einer Tochtergesellschaft der SolarWorld AG (WKN: 510840), sowie weiterer US-Unternehmen zurück. Man klagte über das „chinesisches Preisdumping“ sowie die massive Exportsubventionierung Chinas. Diese Subventions- und -Dumping-Klage werde inzwischen von etwa 150 US-amerikanischen Solarfirmen unterstützt. Die Petition reichte man am 19. Oktober 2011 bei der Internationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten und dem US-Handelsministerium ein. (lim/rem)
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